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Sicherung gegen Einbruch

 

Ungesicherte Fenster und Türen sind einfache Zugangsmöglichkeiten für Einbrecher. Beim Neubau ist darauf zu achten, dass geprüfte und nach DIN V ENV 1627 klassifizierte Bauelemente eingebaut werden. Die Verbesserung des Einbruchschutzes bei Altbauten kann entweder durch Austausch bestehender Bau-elemente oder durch den Einsatz von Nachrüstsicherungen erfolgen. Diese Zusatzverriegelungen sind seit September 2000 nach DIN 18104-1 hinsichtlich ihrer einbruchhemmenden Wirkung geprüft und bewertet. Auch von der VdS Schadenverhütung GmbH gibt es ein Regelwerk. Achten Sie beim Kauf auf das entsprechende Gütezeichen. Bei allen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen liegen zudem Listen mit geprüften und zertifizierten Nachrüstsicherungen aus.

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Schützen Sie Ihr Haus vor Diebe

 

So schützen Sie Ihr Haus vor Dieben:

Versehen Sie Fenster und Fenstertüren, auch Dachfenster und Lichtkuppeln mit abschließbaren Fenster-griffen. Die wirkungsvollste Verbesserung wird durch Austausch des Verriegelungssystems erreicht, wobei die üblichen Fenstergetriebe mit Rollzapfen gegen solche mit Pilzkopfzapfen ausgetauscht werden. Diese verhaken sich mit den Schließblechen im Rahmen und halten einfachen Hebelwerkzeugen stand. Verwenden Sie bei der Verglasung gefährdeter Fenster und Türen Sicherheitsglas, ggf. auch mit Alarm-drahteinlage zum Anschluss an eine Einbruchmeldeanlage.

Schützen Sie besonders gefährdete Fenster mit stabilen Gittern aus Stahlrohren oder Vollprofilen mit Querverstrebungen und verschweißten Kreuzungspunkten, die feststehend, als Scherengitter oder Rollgitter ausgeführt werden.

 

Kellerfenster sollten stabile Lichtschachtabdeckungen, ggf. aus Glasstahlbeton → Glasstahlbetondecken aufweisen, Gitterroste über den Kellerlichtschächten bieten keinen ausreichenden Schutz, auch wenn sie mit Ketten, Stangen oder Winkeleisen gesichert sind. Wirksam sind eingemauerte Stahlrohre mit max. 100 mm Abstand voneinander.

Für Haus- und Wohnungseingang sind einbruchhemmende Türen → Widerstandsklassen nach DIN V ENV 1627 (Widerstandsklasse WK1 bis WK3) erforderlich. Zum Schutz vor Einbruch gehören mindestens widerstandsfähige Türblätter, stabile Schlösser mit gehärteten Schließriegeln, Sicherheitsschließbleche, Sicherheitsbeschläge, Türspion mit 180° Blickwinkel, Bändersicherungen und Sicherheitsschließzylinder.

 

An Nebentüren (Tür zum Bodenraum, Neben-Außentüren, Kelleraußentüren) sollten zusätzliche Riegelschlösser → Schwenkriegelschlösser angeordnet werden. Verwenden Sie bei Schlössern und Beschlägen an Außentüren grundsätzlich Sicherheitsschlösser (Chubbschlösser → Zuhaltungsschlösser, Zylinderschlösser, Code-Schlösser), ggf. zusätzliche Riegelschlösser, stabile Schließbleche, Sicherheitstürschilder und Distanzsperren.

Anstelle von Verglasungen können auch schlagfeste, mehrschichtige, transparente Kunststoffplatten oder Glassteine mit Stahleinlage in den Fugen eingesetzt werden.

 

Klappläden können eine Sicherung gegen Ausheben erhalten. Rollläden mit schwerem Rollladenpanzer, fest verankerten Führungsschienen und einer Sicherung gegen Hochschieben sind ein guter Schutz. Die einbruchhemmende Wirkung von Rollläden wird nach DIN V ENV 1627 ermittelt. Denken Sie an eine Rollladensteuerung! Wenn Rollläden auch bei Abwesenheit per Zeitschaltuhr automatisch betätigt werden, wirkt das Gebäude bewohnt.

Im Innenbereich dienen Tresore zur Aufbewahrung von Wertgegenständen und wichtigen Papieren (Urkunden, Verträge, Versicherungspolicen).

 

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