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Briefkasten

 

Der Briefkasten aus Stahlblech, Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff muss groß genug sein für die tägliche Briefpost. Er muss auch Zeitungen aufnehmen können. Der Kasten darf nicht mit der Hand verformt, beschädigt oder aufgebrochen werden können. Anbringung und Verarbeitung müssen die Beschädigung von Postsendungen und Verletzungsgefahr beim Benutzer ausschließen. Die Farbe ist freigestellt, jedoch Postgelb mit Posthorn-Zeichen sind nicht erlaubt. Der Briefkasten soll für Zusteller und Empfänger leicht zugänglich sein. Er kann als Durchwurfanlage oder freistehend ausgeführt werden, bei vom Gehweg zurückliegenden Häusern ist er an der Grundstücksgrenze anzuordnen.

Empfehlungen nach DIN EN 13724:

  1. Einwurfschlitz mind. 325 mm (max. 400 mm bei Quereinwurf) breit, bei hochformatigen Briefkästen mind. 230 mm (max. 280 mm bei Längseinwurf) breit

  2. Einwurfhöhe mind. 30 mm / max. 35 mm

  3. Einwurf in günstiger Höhe (mind. 70 cm, höchstens 170 cm über dem Boden, in Ausnahmefällen zwischen 40 cm und 180 cm)

  4. Entnahmesicherung und Schloss als Schutz gegen unbefugten Zugriff

  5. zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ohne Sichtfenster

  6. gut lesbares Namensschild

  7. Beleuchtung.

  8. Praktisch ist es, wenn mit einem Blick erkennbar ist, ob sich Post im Kasten befindet (untere Hälfte der Tür durchbrochen). Briefkasten-Inhaltskontrollanlagen zeigen in der Wohnung an, wenn sich Post im Kasten befindet. Die vorhandene Wohnungsklingel oder spezielle Meldeeinrichtungen dienen zur Anzeige. Brieftürschlitze in Haustüren ermöglichen ggf. Einbrechern mit der Hand oder einem geeigneten Hilfsmittel die Haustür zu öffnen. Bei der Anordnung solcher Brieftürschlitze ist unbedingt darauf zu achten, dass die Türklinke auf keinen Fall vom Brieftürschlitz erreicht werden kann. 

Bild_01.jpg
Briefkasten nach DIN

 

 



 

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