Briefkasten
Der
Briefkasten aus Stahlblech, Aluminium, Edelstahl oder Kunststoff muss
groß genug sein für die tägliche Briefpost. Er muss
auch Zeitungen aufnehmen können. Der Kasten darf nicht mit der
Hand verformt, beschädigt oder aufgebrochen werden können.
Anbringung und Verarbeitung müssen die Beschädigung von
Postsendungen und Verletzungsgefahr beim Benutzer ausschließen.
Die Farbe ist freigestellt, jedoch Postgelb mit Posthorn-Zeichen sind
nicht erlaubt. Der Briefkasten soll für Zusteller und Empfänger
leicht zugänglich sein. Er kann als Durchwurfanlage oder
freistehend ausgeführt werden, bei vom Gehweg zurückliegenden
Häusern ist er an der Grundstücksgrenze anzuordnen.
Empfehlungen
nach DIN EN 13724:
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Einwurfschlitz
mind. 325 mm (max. 400 mm bei Quereinwurf) breit, bei hochformatigen
Briefkästen mind. 230 mm (max. 280 mm bei Längseinwurf)
breit
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Einwurfhöhe
mind. 30 mm / max. 35 mm
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Einwurf
in günstiger Höhe (mind. 70 cm, höchstens 170 cm über
dem Boden, in Ausnahmefällen zwischen 40 cm und 180 cm)
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Entnahmesicherung
und Schloss als Schutz gegen unbefugten Zugriff
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zur
Gewährleistung der Vertraulichkeit ohne Sichtfenster
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gut
lesbares Namensschild
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Beleuchtung.
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Praktisch
ist es, wenn mit einem Blick erkennbar ist, ob sich Post im Kasten
befindet (untere Hälfte der Tür durchbrochen).
Briefkasten-Inhaltskontrollanlagen zeigen in der Wohnung an, wenn
sich Post im Kasten befindet. Die vorhandene Wohnungsklingel oder
spezielle Meldeeinrichtungen dienen zur Anzeige. Brieftürschlitze
in Haustüren ermöglichen ggf. Einbrechern mit der Hand
oder einem geeigneten Hilfsmittel die Haustür zu öffnen.
Bei der Anordnung solcher Brieftürschlitze ist unbedingt darauf
zu achten, dass die Türklinke auf keinen Fall vom
Brieftürschlitz erreicht werden kann.
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| Briefkasten
nach DIN |
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