Dacherneuerung
Dacherneuerung umfasst die Instandsetzung von Teilen oder den kompletten Abriss des vorhandenen Daches und seinen Neuaufbau ggf. mit Änderung der Form und Neigung. Mit der landschaftsgerechten Neugestaltung und der stilgerechten Anpassung an die vorhandene Bausubstanz sollte ein Architekt beauftragt werden.
Folgende Maßnahmen sind möglich: Dachdeckungserneuerung: Hierbei sind ggf. gleichzeitig durch Verstärkung der Wärmedämmung, durch Einbau einer Unterspannbahn oder eines Unterdaches, die bauphysikalischen Eigenschaften des Daches zu verbessern. Denken Sie an den Einbau eines
Dachwohnraumfensters, wenn ggf. später ein Dachgeschossausbau geplant ist.
Dachanhebung: Bei zu niedrigem Kniestock oder Drempel kann durch ein spezielles Dachhebesystem das komplette Dach auf die gewünschte Höhe angehoben und dadurch zusätzliche Wohnfläche gewonnen werden. Die Technik wird auch eingesetzt, um Dächer neu zu justieren.
Steildach auf vorhandenem Flachdach: Dies wird meist im Rahmen von Flachdachreparaturen erwogen, wenn zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden soll oder das Gebäude durch ein geneigtes Dach gestalterisch aufgewertet werden kann. Vor Planungsbeginn ist durch eine formlose Voranfrage die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bei der Bauaufsicht zu klären. Voraussetzung für die Ausführung ist ein Bauantrag. Die Dachform ergibt sich aus dem vorhandenen Grundriss. Dachneigung und Dachkonstruktion sollten auf jeden Fall die spätere Nutzung des Dachgeschosses nicht behindern. Die Statik des Gebäudes ist zu überprüfen, da ggf. Verstärkungen erforderlich werden, um die Lasten aus dem Dachstuhl und die neuen Nutzlasten abzuleiten. Bisher durch Lichtkuppeln belichtete Räume müssen ggf. anders belichtet werden oder zu innen liegenden, künstlich belüfteten Nebenräumen umgeplant werden (Bad, WC, Abstellräume).
Wartung und Instandhaltung des Daches
Alle Dachteile sind in regelmäßigen Abständen (ca. 3 bis 5 Jahre) und nach schweren Unwettern (Sturm, Hagelschlag) durch einen Fachmann auf Mängel zu prüfen (ggf. Wartungsvertrag abschließen!). Etwaige Schäden müssen umgehend beseitigt werden.
Folgende Prüfungen sollten durchgeführt werden:
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Prüfung der Konstruktion auf sichere Verankerung, auf Schäden durch Feuchtigkeit (Fäulnis, Korrosion), durch Temperatureinwirkungen, durch Insekten, bei Massivkonstruktionen auf Risse und deren Ursachen. Holz- und Metallteile sind ggf. nachzubehandeln (Holzschutz, Korrosionsschutz).
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Prüfung der Dachhaut bei Flachdächern auf Undichtigkeit, z.B. Risse infolge von Spannungen, Verletzung der Dachabdichtung durch scharfe Gegenstände, Undichtigkeiten an Anschlüssen etc. Die Reparatur erfolgt je nach Material durch Kleben, Schweißen, Überstreichen der Schadstelle. Die Verträglichkeit der Dachabdichtung mit dem Reparaturmaterial ist zu beachten.
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Prüfung der Dachhaut bei Tafeldeckungen auf Undichtigkeiten durch zu geringe Neigung oder Fehlen bzw. Verrottung von Dichtungen an den Überlappungspunkten. Die Reparatur erfolgt durch Auswech-seln beschädigter Tafeln und Neudichtung.
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Prüfung der Dachhaut bei Schuppendeckung auf Undichtigkeiten aufgrund von Beschädigung des Deckungsmaterials (Sturmund Hagelschäden), besonders an Firsten, Graten und Kehlen. Die Repa-ratur erfolgt durch Auswechseln schadhafter Teile.
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Prüfung der Dachdämmung auf Durchfeuchtung. Eine feuchte Wärmedämmung erfüllt nicht mehr ihren Zweck. Die Reparatur kann meist nur durch komplette Erneuerung des Dachaufbaus erfolgen und ist dementsprechend kostspielig.
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Prüfung der Dachentwässerung auf Verschmutzung durch Laub, ggf. auch während des Winters. Befreiung der Dachrinnen und Dachabläufe von Schnee und Eis. Stark ausgebeulte Rinnenteile sind zu erneuern, da Wasserstau und Fehlgefälle zum Überlaufen und zur Durchfeuchtung von Dach-räumen und Fassaden führen können.