Die Gründung leitet die Lasten des Baukörpers – Eigengewicht und Verkehrslast – in den Baugrund ab. Da die Festigkeit der Böden geringer ist als die Festigkeit der Baustoffe, werden lastverteilende Fundamente unter den tragenden Elementen des Bauwerks angeordnet. Die Gründung muss so bemessen sein, dass die Standsicherheit der Bauteile gewährleistet ist. Gründungsarten sind Flächengründung und Pfahlgründung.
Baugrund und Grundwasser sind wichtige Faktoren bei der Bemessung der Gründung und können die Baukosten wesentlich beeinflussen. Gegebenenfalls ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen. Nicht oder wenig tragfähiger Baugrund kann durch Bodenaustauschverfahren, Tiefenrüttelverfahren, Stoßverdichtungsverfahren oder chemische Bodenverfestigung durch Injektionen verbessert werden. Wenn die Gründungssohle unter dem Grundwasserspiegel liegt, muss durch Grundwasserabsenkung und Grund-wasserhaltung die Baugrube trockengelegt werden.
Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherung der Baugrube erfolgt bei flachen Baugruben und ausreichenden Platzverhältnissen durch Abböschen. Bei engen Platzverhältnissen wird die Baugrube mit senkrechten Wänden hergestellt, die durch Verbau gegen Einsturz gesichert werden. Der Verbau erfolgt mit dem Aushub der Baugrube. Verbaumaßnahmen sind Trägerbohlwände, Spundwände (Stahl), Schlitzwände (Stahlbeton) oder Sonderbauarten. Liegt die Baugrube tiefer als die Fundamente benachbarter Bauwerke, müssen die Fundamente unterfangen werden. Unterfangungen werden aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, grobkörnigem Boden oder durch Injek-tionen chemisch verfestigter Unterfangkörper hergestellt. Unterfangarbeiten sind sorgfältig zu planen und sehr zeitaufwändig. Vor Beginn der Arbeit sollte der Zustand der benachbarten Bauwerke aufgenommen und dokumentiert werden.