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Partner beim Planen und Bauen


Wer ein Haus baut, modernisiert, aus- ­oder umbaut, dem stehen im Laufe des Vorhabens viele fachkundige Partner zur Seite.

 

Der Architekt oder beratende Ingenieur für Hochbau übernimmt die künstlerische, technische und wirt­schaftliche Planung und überwacht die Bauausführung (Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, Planungsvertrag, HOAI).

 

Fachingenieure (z.B. Tragwerksplaner) werden ggf. hinzugezogen.

 

Der Schornsteinfeger berät in allen heiztechnischen Fragen.

 

Die Energie-Fachberater → Energieberatung geben wichtige Tipps und Hinweise zur Einsparung, Umwand­lung und Rückgewinnung von Energie.

 

Der Innenarchitekt gestaltet die Räume, der Gartenarchitekt die Außenanlagen.

Vermessungsingenieure (Vermessungsstelle) führen die Gebäudeabsteckung, Gebäudeeinmessung und Grenzfeststellung durch.

 

Die Baubehörde genehmigt auf der Basis der Bauordnung den Bauantrag (ggf. über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren) und ist für die Rohbauabnahme und Schlussabnahme zuständig.

Versorgungsbetriebe liefern Gas, Wasser, Strom usw.

 

Versicherungen mindern das finanzielle Risiko möglicher Schäden und Unfälle in der Bauphase (Bauherren-Haftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Baufertigstellungsversicherung, Feuer-Rohbauversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung oder Private Unfallversicherung) und danach Haus- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung, Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Restschuldversicherung.

 

Die Auswahl der Bauhandwerker erfolgt nach Empfehlungen, Referenzen, Leistungsfähigkeit, Leistungs­qualität, Zuverlässigkeit, Bonität usw. mit dem Architekten zusammen. Handwerker sind in Handwerkskam­mern, Innungen und Verbänden organisiert, die bei der Auswahl behilflich sind. Bauhandwerker werden nach Angebotsaufforderung und Angebot auf der Basis der VOB mit der Ausführung der Arbeiten beauf­tragt (Bauvertrag) und die Bauqualitätssicherung schützt vor z.B. unsachgemäßen Bauausführungen.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- ­und Wohnungswesen gibt Empfehlungen in einer Broschüre “Mindestanforderungen an Bau- ­und Leistungsbeschreibungen für Ein- ­und Zweifamilienhäuser”. Im Inter­net kann die Broschüre unter www.kompetenzzentrumiemb.de abgerufen werden.

Der Gebäudepass für neu zu errichtende Einfamilienhäuser soll kostengünstiges, qualitätsbewusstes Bauen fördern, mehr Markttransparenz herstellen und den Verbraucherschutz verbessern. Der Gebäudepass ist Bestandteil der Hausakte.

Die Bauabzugssteuer, die seit dem 1.1.2002 in Kraft ist, soll illegale Beschäftigungen im Bauhandwerk
eindämmen.

 

Ein Bestandteil der Bauherrenpflichten ist der Arbeitsschutz, der vom Bauherrn nachgewiesen werden muss. Hier schreibt z.B. die Baustellenverordnung vor, dass jeder Bauherr grundsätzlich eine weitestgehend gefahrenfreie Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten zu gewährleisten hat. Bei kleineren Bauvorhaben

(i.d.R. Ein- ­und Zweifamilienhäuser) sind dafür keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschrieben. Größere Bauvorhaben verlangen jedoch mitunter das Erstellen eines Sicherheits- ­und Gesundheitsplanes und ande­rer behördlich kontrollierter Unterlagen.

 

Messen und Ausstellungen bieten dem Bauherrn und Modernisierer Produkte „zum Anfassen“ und geben einen umfangreichen Branchenüberblick und Vergleichsmöglichkeiten mit Alternativen. Es informieren und beraten Hersteller, Handel, Verbände, Gütegemeinschaften, Innungen und auch Handwerker. Musteraus­stellungen beim Baustoff- ­und Fachhandel vor Ort präsentieren eine große Auswahl und erleichtern die Entscheidung.

Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen – auch auf Messen – informieren kostenlos und firmenneutral über Sicherheit und Sicherheitskonzepte für Haus, Wohnung und Grundstück.

 

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