Partner
beim Planen und Bauen
Wer
ein Haus baut, modernisiert, aus- oder umbaut, dem stehen im
Laufe des Vorhabens viele fachkundige Partner zur Seite.
Der
Architekt oder beratende Ingenieur für Hochbau übernimmt
die künstlerische, technische und wirtschaftliche Planung
und überwacht die Bauausführung (Planungs- und
Bauüberwachungsleistungen, Planungsvertrag, HOAI).
Fachingenieure
(z.B. Tragwerksplaner) werden ggf. hinzugezogen.
Der
Schornsteinfeger berät in allen heiztechnischen Fragen.
Die
Energie-Fachberater → Energieberatung geben wichtige
Tipps und Hinweise zur Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung
von Energie.
Der
Innenarchitekt gestaltet die Räume, der Gartenarchitekt
die Außenanlagen.
Vermessungsingenieure
(Vermessungsstelle) führen die Gebäudeabsteckung,
Gebäudeeinmessung und Grenzfeststellung durch.
Die
Baubehörde genehmigt auf der Basis der Bauordnung den
Bauantrag (ggf. über ein vereinfachtes
Genehmigungsverfahren) und ist für die Rohbauabnahme und
Schlussabnahme zuständig.
Versorgungsbetriebe
liefern Gas, Wasser, Strom usw.
Versicherungen
mindern das finanzielle Risiko möglicher Schäden und
Unfälle in der Bauphase (Bauherren-Haftpflichtversicherung,
Bauleistungsversicherung, Baufertigstellungsversicherung,
Feuer-Rohbauversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung oder
Private Unfallversicherung) und danach Haus- und
Grundstücks-Haftpflichtversicherung,
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung,
Wohngebäudeversicherung, Restschuldversicherung.
Die
Auswahl der Bauhandwerker erfolgt nach Empfehlungen, Referenzen,
Leistungsfähigkeit, Leistungsqualität,
Zuverlässigkeit, Bonität usw. mit dem Architekten zusammen.
Handwerker sind in Handwerkskammern, Innungen und Verbänden
organisiert, die bei der Auswahl behilflich sind. Bauhandwerker
werden nach Angebotsaufforderung und Angebot auf der Basis der VOB
mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt (Bauvertrag)
und die Bauqualitätssicherung schützt vor z.B.
unsachgemäßen Bauausführungen.
Das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt
Empfehlungen in einer Broschüre “Mindestanforderungen an Bau-
und Leistungsbeschreibungen für Ein- und
Zweifamilienhäuser”. Im Internet kann die Broschüre
unter www.kompetenzzentrumiemb.de abgerufen werden.
Der
Gebäudepass für neu zu errichtende Einfamilienhäuser
soll kostengünstiges, qualitätsbewusstes Bauen fördern,
mehr Markttransparenz herstellen und den Verbraucherschutz
verbessern. Der Gebäudepass ist Bestandteil der Hausakte.
Die
Bauabzugssteuer, die seit dem 1.1.2002 in Kraft ist, soll
illegale Beschäftigungen im Bauhandwerk
eindämmen.
Ein
Bestandteil der Bauherrenpflichten ist der Arbeitsschutz, der
vom Bauherrn nachgewiesen werden muss. Hier schreibt z.B. die
Baustellenverordnung vor, dass jeder Bauherr grundsätzlich eine
weitestgehend gefahrenfreie Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten
zu gewährleisten hat. Bei kleineren Bauvorhaben
(i.d.R.
Ein- und Zweifamilienhäuser) sind dafür keine
zusätzlichen Maßnahmen vorgeschrieben. Größere
Bauvorhaben verlangen jedoch mitunter das Erstellen eines
Sicherheits- und Gesundheitsplanes und anderer behördlich
kontrollierter Unterlagen.
Messen
und Ausstellungen bieten dem Bauherrn und Modernisierer Produkte „zum
Anfassen“ und geben einen umfangreichen Branchenüberblick und
Vergleichsmöglichkeiten mit Alternativen. Es informieren und
beraten Hersteller, Handel, Verbände, Gütegemeinschaften,
Innungen und auch Handwerker. Musterausstellungen beim Baustoff-
und Fachhandel vor Ort präsentieren eine große
Auswahl und erleichtern die Entscheidung.
Kriminalpolizeiliche
Beratungsstellen – auch auf Messen – informieren kostenlos und
firmenneutral über Sicherheit und Sicherheitskonzepte für
Haus, Wohnung und Grundstück.