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Natur– und Artenschutz


Natur- ­und Artenschutz sollten bei jeder Baumaßnahme berücksichtigt werden.

Bei Modernisierungsmaß­nahmen können Lebensstätten und Brutplätze geschützter Tierarten verloren gehen. Daher ist rechtzeitig vor Beginn von Modernisierungs- maßnahmen am Gebäude die Naturschutzbehörde zu konsultieren. Bei Besiedlung der Bauteile durch geschützte Arten ist ein Befreiungsantrag zu stellen. Eine Nichtbeachtung der Schutzvor- schriften kann z.B. zum Baustop führen. Quartiere und Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse können trotz Fassadenerneuerung, Wärmedämmung und Dachausbau mit oft geringem Aufwand geschaffen werden. Nistplätze am Gebäude können sein: Giebel, Brandwand, Nischen, Traufe, Ortgang, Bereiche unter Balkonen etc., in Altbaugebieten besonders im Bereich des Dachfirstes, unter Dachlatten und hinter Fassadenbekleidungen.

 

Entsprechende Nisthilfen sind Brutkästen (mind. 6 m über Grund), Hohlräume mit horizontalem Boden und hindernisfreiem Anflug, Kunstnester, Höhlen oder Halbhöhlen, Fledermausbretter, auch spezielle Fledermaus- ziegel und -steine als Einschlupf. Im Handel sind Nisthilfen für die verschiedenen Arten als Fertigprodukte erhältlich. Naturschutz erfolgt ferner durch naturnahe Gestaltung von Grünflächen, Innenhöfen und Balkonen. Begrünte Fassaden, Dachbegrünungen und Dachgärten, Gartenteiche oder Trockenmauern helfen Lebens­räume zu sichern.

 

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