Schallschutz
Schallschutz in Gebäuden dient dem Schutz des Menschen beim Wohnen, Schlafen und Arbeiten vor störenden Geräuschen aus anderen Räumen des Gebäudes und aus der Umgebung. Bereits in der Planungsphase ist auf eine sinnvolle Zuordnung bzw. Entflechtung lauter und leiser Räume und die schalltechnischen Belange bei der Auswahl der Konstruktionen und Baustoffe zu beachten. Lärmbelästigungen von außen (z.B. durch Verkehrslärm) sind besonders störend. Bei Neubauten sind gesetzliche Mindestanforderungen an den Schallschutz einzuhalten.
Weisen Sie Ihren Architekten ggf. auf Ihren Wunsch nach erhöhtem Schallschutz hin! Der Schallschutz innerhalb von Gebäuden wird beeinflusst durch die Luftschalldämmung von Decken, Wänden, Fenstern und Türen sowie die Trittschalldämmung von Decken und Treppen sowie die Begrenzung der Ausgangspegel haustechnischer Anlagen. Maßgebend sind DIN 4109 und die VDI-Richtlinien 4100.
Die schalltechnischen Maßnahmen im Einzelnen:
- Geschossdecken sollten genügend schwer und/oder mehrschalig aufgebaut sein. Biegeweiche Unterdecken verbessern die schalltechnischen Eigenschaften. Schalltechnisch wirksame Bodenbelagsaufbauten sind schwimmende Estriche und elastische Bodenbeläge.
- An Wände zwischen Reihenhäusern werden die höchsten Anforderungen gestellt. Dicke und schwere Wände aus Beton oder Mauerwerk oder Wände mit biegeweichen Vorsatzschalen weisen hohe Dämmwerte auf.
- Türen dämmen umso besser, je schwerer sie sind und je dichter sie am Boden und im Bereich der Fälze schließen.
- Fenster in Aufenthaltsräumen sollten je nach Außengeräuschpegel eine bestimmte Schallschutz-klasse aufweisen.
- Haustechnische Anlagen sind Armaturen und Geräte der Sanitärinstallation, die unbedingt körper-schallgedämpft eingebaut werden müssen.
Raumakustische Maßnahmen verbessern die akustischen Verhältnisse im Raum, z.B. durch Schallreflexionsstoffe oder Schallabsorptionsstoffe.
Brandschutz
Entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Wichtige Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes sind:
- Verwendung schwer entflammbarer bzw. nicht brennbarer Baustoffe (Baustoffklassen); nicht brennbare Baustoffe tragen nicht zur Brandlast und zur Entwicklung von Brandgasen bei
- Einbau feuerhemmender bzw. feuerbeständiger Bauteile, z.B. Brandschutztüren
- Sicherung ausreichender Flucht- und Rettungswege
- Feuerlöscher zur Bekämpfung von Kleinbränden
Wertgegenstände, aber auch Urkunden, Verträge und Versicherungspolicen gehören in einen feuersicheren Tresor oder Geldschrank.
Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich tödliche Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr. Heute haben bereits 6 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume in ihren Landesbauordnungen verankert.
- Rheinland-Pfalz
- in Neu- und Umbauten, für Schlaf- und Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Saarland
- in Neu- und Umbauten, für Schlaf- und Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Schleswig-Holstein
- in Neu, Um- wie auch in Bestandsbauten, für Schlaf- und Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen, Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009
- Hessen
- in Neu-, Um- wie auch in Bestandsbauten, für Schlaf- und Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen, Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014
- Hamburg
- in Neu-, Um- wie auch in Bestandsbauten, für Schlafräume, Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen, Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010
- Mecklenburg-Vorpommern
- in Neu-, Um- wie auch in Bestandsbauten, für Schlafräume, Kinderzimmer, für Flure, die als Rettungsweg dienen, Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
Wo dringen Einbrecher ein?
Einbrüche können nicht verhindert aber behindert werden. Jede Sicherungsmaßnahme kostet den Einbrecher Zeit und erhöht somit sein Entdeckungsrisiko. Durch gezielte Präventivmaßnahmen kann das Risiko, Opfer eines Einbruches zu werden, deutlich gesenkt werden. Im Jahre 2001 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik deutschlandweit 133.722 Einbruchsdelikte, d. h. fast alle vier Minuten wird in Wohnungen und Häuser eingebrochen. Die bevorzugten Einstiegsstellen der ungebetenen Gäste in Einfamilien- und Reihenhäusern sind Fenster und Fenstertüren (Balkon und Terrassentüren). Bei Wohnungen ist es die Wohnungsabschlusstür.
Als Tatwerkzeuge kommen vor allem Hebelwerkzeuge (Brecheisen, große Schraubenzieher) zum Einsatz. Das Einschlagen von Scheiben kommt – entgegen der landläufig verbreiteten Meinung – äußerst selten vor.
Stadtbewohner müssen statistisch gesehen mit einem deutlich höheren Risiko rechnen, Opfer eines Einbruchdeliktes zu werden, als Bewohner ländlicher Gebiete. Grundsätzlich gilt: „Jede Öffnung im Mauerwerk ist eine Schwachstelle“.
Aber nicht jede Öffnung ist eine günstige Einstiegsstelle für Langfinger. Besonders gefährdet sind alle Fenster und Türen, die von außen leicht (ebenerdig) zugänglich sind. Hierzu zählen auch Kellerfenster und Nebenzugangstüren, wie z. B. Verbindungstüren von der Garage zum Wohnraum oder Kellertüren, an welchen der Einbrecher oftmals ideale Arbeitsbedingungen (sichtgeschützte Lage) vorfindet.
Beim Wunsch zur Verbesserung des Einbruchschutzes sollten diese Schwachstellen vorrangig durch den Einsatz geeigneter Präventivmaßnahen (Gegenmaßnahmen) gesichert werden. Hilfe bei der Suche dieser besonders gefährdeten Punkte (Schwachstellen) bieten die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, welche in jeder größeren Stadt vorhanden sind. Sie bieten die kostenlose Begehung des jeweiligen Wohnobjektes an, erstellen eine individuelle Schwachstellenanalyse und geben Tipps zu deren Beseitigung. Von außen leicht zugängliche Fenster und Türen sind vorrangig zu sichern.
Einfamilien/Reihenhaus

Mehrfamilienhäuser

Einbruchschutz in der Planungsphase
Bauherren sind gut beraten, wenn sie bereits in der Planungsphase von Neubauten geeignete Schritte für ein sicheres Eigenheim treffen und somit spätere, teure Umbauaktionen vermeiden, z.B. bei Wahl des Bau-platzes, geeigneter Bepflanzung usw.
Wer in Einbruchsicherung investieren will, sollte stets als ersten Schritt eine der knapp 300 kriminalpolizei-lichen Beratungsstellen in Deutschland aufsuchen. Die Beamten bieten kostenlose Begehungen des Wohn-objektes an und erstellen einen individuellen Lösungsvorschlag. Zudem liegen bei den Beratungsstellen Listen über einbruchhemmende Produkte und Fachbetriebe für den richtigen Einbau aus. Ergänzende Präventivmaßnahmen sind zusätzliche Maßnahmen, die die „kriminogene Situation“ entschärfen sollen, d. h. Dieben, vor allem Spontantätern, den Anreiz zu nehmen. Jede Maßnahme, die den Täter Zeit kostet oder Lärm verursacht, ist ein kleiner Beitrag, ihn auf seinem Weg möglicherweise von seinem Vorhaben abzuhalten. Je mehr Steine auf seinem Weg ins Haus liegen, um so besser. Ein „normaler“ Zaun ist kein Hindernis im einbruchhemmenden Sinne, doch zumindest eine kleine psychologische Barriere.
Vorschläge hierfür sind:
- keine oder nur gesicherte Steckdosen im Außenbereich
- Vermeiden von Steighilfen und Objekten mit leiterähnlichem Effekt im Außenbereich oder gar an der Außenwand (Torfsäcke, Spaliergitter, Sichtschutzwände usw.),
- Haustiere, die auf Fremde reagieren (Wachhund)
- Intakte Nachbarschaft (auf Nachbargebäude Acht geben, im Urlaub Licht hin und wieder einschalten usw.)
- Zugangsweg mit geräuscherzeugendem Kies belegen
- Schilder (Warnung vor dem Hunde) am Gartentor
- Alarmanlagen-Attrappen am Haus anbringen u.a.
Zur Verbesserung des Einbruchschutzes stehen elektronische und mechanische Sicherungstechniken bzw. deren Kombination zur Verfügung. Unter der Bezeichnung elektronische Sicherungsmaßnahmen fallen Alarmanlagen, so genannte Überfallmeldeanlagen (UMA) und Einbruchmeldeanlagen (EMA). Diese Ein-richtungen melden lediglich einen Einbruch, verhindern ihn aber nicht.
Eine „Direktaufschaltung zur Polizei“ wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Im Allgemeinen werden bei einem Alarm private Sicherheitsdienste verständigt, die nach Besuch des Objektes entscheiden, ob die Polizei verständigt wird oder nicht.
Unter mechanische Sicherungsmaßnahmen fallen diejenigen Produkte, die einem Einbruchversuch einen mechanischen Widerstand entgegensetzen, d.h. der Einbrecher muss mehr Zeit für seine Vorhaben aufwenden bzw. er scheitert.
Es gilt: Vorrangig mechanisch absichern und dann – bei erhöhtem Einbruchschutz – ergänzend Kombination mit elektronischen Sicherungsanlagen:
- Erhöhung des mechanischen Widerstandes von Fenster und Türen durch Nachrüstsicherungen. Dazu gehören Zusatzverriegelungen, z.B. Fensterriegel-Schlösser, Schwenkriegel-Schlösser, Stangen-schlösser, Teleskopstangen, Bandseitensicherungen, Hintergreifhaken etc.
- Anbringung von Gittern und Rollläden an leicht erreichbaren und häufig gekippten Fenstern. Diese Gitter aus massiven Stäben sollten einen möglichst geringen Stababstand aufweisen und fest von außen unlösbar im Mauerwerk verankert werden.
- Austausch zu schwacher gegen hochwertigere Komponenten, z.B. bei Türen: Schließzylinder, Einsteckschloss, Schutzbeschlag, Türbänder, Schließbleche etc.
- Austausch des gesamten Bauelements durch ein DIN-geprüftes einbruchhemmendes Element. Die Auswahl der am Markt erhältlichen Tür- und Fensterelemente ist groß.
Zertifizierung und Montage
Die Qualität von einbruchhemmenden Komponenten hängt im hohen Maße von der Verarbeitungsgenauigkeit und von dem Fachwissen aller Beteiligten ab. Zur Sicherung dieses Qualitätsstandards können sich Betriebe zertifizieren und somit ihre Produktion kontinuierlich durch unabhängige Prüfstellen fremdüberwachen lassen. Bei der Polizei liegen Verzeichnisse der Hersteller von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Fenstern/Türen aus. Der Verbraucher erkennt diese Produkte an einem Zertifizierungszeichen auf dem Kennzeichnungsschild im Falzbereich.

Beispiel Kennzeichnungsschild mit DIN CERTO-Zertifizierungszeichen
Der richtigen, fachgerechten Montage von einbruchhemmenden Elementen kommt eine zentrale Bedeutung zu. Ein einbruchhemmendes Element ist nur so gut wie seine Montage. Sie ist Sache von Fachbetrieben. Versierte Heimwerker können beim Nachrüsten selber Hand anlegen. Doch unbedingt nach der beiliegenden Montageanweisung. Besonders wichtig ist die Verwendung der geeigneten Befestigungsmittel (Schrauben, Schwerlastdübel etc.).
Bei „Do-it-yourself“-Produkten ist insbesondere zu beachten, dass auch sie Prüfzeichen bzw. Zertifizierung aufweisen. Außerdem schränkt eine unsachgemäße Montage die Wirksamkeit ein.
Das richtige Verhalten – Einbruchschutz der nichts kostet –
Ein wichtiger Aspekt bei der Vermeidung von Einbrüchen ist das richtige Verhalten. Viele Bewohner laden aufgrund ihrer Sorglosigkeit, Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit Gelegenheitsdiebe geradezu ein. Sicherungen entfalten nur dann ihre einbruchhemmende Wirkung, wenn sie aktiviert sind. Und sie sind auch dann zu betätigen, wenn man nur „kurz einkaufen“ geht oder im Garten den Rasen mäht.
Auch sollten bei Anwesenheit geöffnete Türen oder Fenster nicht unbeaufsichtigt bleiben. Selbst für ungeübte Finger ist ein gekipptes Fenster ohne geeignete Sicherung (z. B. abschließbarer Fenstergriff) ein offenes Fenster. Beim Verlassen des Hauses und vor allem nachts sollten alle Sicherheitsmaßnahmen in vollem Umfang aktiviert werden, beispielsweise Türschlösser immer zweitourig abschließen, um den vollen Eingriff des Riegels im Schließblech zu gewährleisten.
Hilfsmittel, die in irgendeiner Form dem Täter bei seinem Einbruchsversuch dienlich sein können (Werk-zeuge, Steighilfen wie Leitern und Gartenmöbel) sind bei Nichtgebrauch wegzusperren. Auch der Ersatz-schlüssel unter der Fußmatte ist nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern gehört zu Nachbarn oder Freunden.
Die Verhaltensmaßregeln sind Kleinigkeiten mit großer Wirkung. Sie erfordern einen gewissen Grad an Selbstdisziplin, sollten aber im eigenen Interesse zur Selbstverständlichkeit werden.
Wertgegenstände und wichtige Dokumente sollten in einem Tresor oder Geldschrank aufbewahrt werden.
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