Energiesparen und Wärmeschutz
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Die verstärkten Anstrengungen zur Energieeinsparung bei der Gebäudenutzung sind ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Investitionsentscheidungen müssen wegen der langen Lebensdauer der Gebäude besonders nachhaltig im Sinne der Energieeinsparung sein. Energie sparendes Bauen schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. |
Die Merkmale Energie sparenden Bauens sind:
- Wärmeschutz: Optimierung des baulichen Wärmeschutzes aller Wärme übertragenden Wandflächen, Dach- und Deckenflächen sowie Auswahl von Fenstern und Fensterkonstruktionen mit möglichst geringem Wärmedurchgangskoeffizienten. Außenwände beeinflussen den Energiebedarf nur zu einem geringen Teil. Die meiste Wärme geht über Fenster, Dach, Keller und vor allem durch Lüftung verloren. Der Wärmeschutz ist eng verbunden mit dem Feuchteschutz. Feuchteschäden an Bauwerken sind häufig die Folge mangelnden Wärmeschutzes. Die Wärmedämmfähigkeit der Baustoffe wird durch Feuchtigkeit erheblich herabgesetzt. Wärmebrücken sind zu vermeiden.
- Einschränkung des Luftwechsels auf das hygienisch erforderliche Maß. Übermäßiges Lüften und Lüftungswärmeverluste durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle (Fenster, Fugen) müssen vermieden werden.
- Optimierung der Heizungsanlage bzgl. der Betriebsführung, des Einbaus und des Wirkungsgrades und Kontrolle des Wärmeverbrauchs.
- Energiegerechte Ausrichtung des Gebäudes: Bei der Standortwahl sind – soweit möglich – Aspekte des Windschutzes, der Beschattung durch Bäume, die Orientierung hinsichtlich der Himmelsrichtung usw. zu berücksichtigen. Der Grundriss wird nach der Sonne ausgerichtet. Gebäude in windgeschützten Lagen benötigen weniger Heizenergie.
- Möglichst kompakte Bauform: Gebäude mit niedrigem Oberfläche/Volumen-Verhältnis weisen geringere Wärmeverluste auf.
- Grundrissgestaltung, Festlegung der Raumtiefe (Belichtung, Belüftung) und nutzungsorientierte Lage der Räume mit dem Ziel, diese möglichst ohne raumlufttechnische Anlagen und Ergänzungsbeleuchtung betreiben zu können.
- Raumtemperaturzonen: Beheizte und unbeheizte Räume werden in Zonen zusammengefasst, Aufenthaltsräume nach Osten, Süden und Westen, unbeheizte Nebenräume nach Norden angeordnet. Der Eintritt kalter Luft in das Gebäude sollte durch einen Windfang vermindert werden.
- Klimagerechtes Bauen: Thermische Stabilität erzeugen durch Abschirmung störender Klimaeinflüsse auf das Bauwerk. Durch Wärme speichernde Bauweise und Baukonstruktion können Veränderungen der Außenlufttemperatur nur gedämpft und verzögert Einfluss nehmen auf das Innenklima des Gebäudes.
- Passive Solarenergienutzung → Sonnenenergienutzung, ökologische Haustechnik und Trinkwassereinsparung
Das Niedrigenergiehaus (NEH) erwies sich bis Ende der neunziger Jahre als ein einfacher, kostengünstiger und rasch einführbarer Standard.
Die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses ist das Passivhaus. Auch das Passivhaus bezeichnet einen Baustandard, nicht eine bestimmte Bauweise.
Energiesparen durch Wärmeschutz
Maßgebende Vorschrift für die Energie sparende Bauweise ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie setzt die selbst auferlegte Verpflichtung Deutschlands, bis zum Jahr 2005 gegenüber dem Stand von 1990 25 % CO2 weniger zu emittieren, in bauliche Anforderungen um.
Novellierte EnEV (EnEV 2007)
Nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26.07.2007 tritt die EnEV 2007 zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.
Das Bundeskabinett hat zuvor am 27.06.2007 den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt und die EnEV 2007 beschlossen.
Die EnEV geht dabei erstmals von einer ganzheitlichen Energiebetrachtung aus. Das heißt, dass die Begrenzung des Primärenergieverbrauchs als Kombination sowohl über einen verbesserten Wärmeschutz als auch über eine verbesserte Anlagentechnik erreicht werden kann.
Die wesentlichen Maßgaben sind:
Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.
Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigte Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.
Energiebedarfsausweis
Die Effizienzbewertung aus dem Rechengang gemäß EnEV ist für Neubauten, im so genannten "Energiebedarfsausweis", zu bestätigen. Im Energiebedarfsausweis sind die wichtigsten energetischen Eigenschaften des Gebäudes und der Haustechnik zusammengefasst und werden somit für die Bauherren transparent. Die Ministerien für Bau, Wirtschaft und Umwelt haben sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) geeinigt.
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden.
Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Der Energiebedarfsausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern unkompliziert zu vergleichen. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Mit dem Energiebedarfsausweis für Gebäude können schon bei Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie abgeschätzt werden.
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energiebedarfs-ausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energiebedarfsausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energiebedarfsausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energiebedarfsausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Energieausweis-Muster und ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter
www.deutsche-energieagentur.de (dena).
Adressen von geprüften Energie-Fachberatern des Baustoff-Fachhandels sind im Internet unter www.energiefachberater.de nach Postleitzahlen abrufbar.