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Dachausbau

 

Der Dachausbau bietet eine preiswerte und architektonisch reizvolle Erweiterung der Wohnfläche. Sicht­bare Dachkonstruktionen, Pfosten, Streben und Balken und die schrägen Dachflächen geben einer Dach­wohnung einen ganz individuellen Charakter. Jedoch sind die baulichen Gegebenheiten und besondere Bauvorschriften zu beachten. Ggf. benötigen Sie eine Baugenehmigung. Holen Sie sich frühzeitig Rat bei einem Architekten oder bei der Baubehörde!

Für die Genehmigung sind u.a. entscheidend: Abstandsflächen­regelung, die im Bebauungsplan festgelegte Geschossflächenzahl (GFZ), der Nachweis von zwei Fluchtwe­gen (Treppenhaus und Balkon, Terrasse oder Anleiterungsmöglichkeit der Feuerwehr), Stellplatznachweis, Standsicherheitsnachweis und Prüfstatik, Wärmeschutznachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV). Darüber hinaus dürfen durch den Dach- ausbau historische Bauwerke nicht beeinträchtigt werden. 

Sichtbare Dachkonstruktion.jpg

Wichtige Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Dachausbau ist eine Dachneigung von über 30°, eine möglichst große Haustiefe und freie Giebelflächen. Die Raumhöhe über mindestens 2/3 der Grundfläche sollte 2,50 m ggf. bei Einfamilienhäusern 2,30 m betragen. Große Dachböden lassen ggf. sogar den Einbau eines weiteren Geschosses oder einer Galerie zu. Mit einer Dachanhebung kann zusätzlich benötigte Höhe gewonnen werden.

Der Treppenaufgang zum Dachgeschoss muss ggf. neu geschaffen werden. Die lichte Treppenweite muss 80 cm betragen. Das Steigungsverhältnis der Treppen muss den Vorschriften der Landesbauordnung entsprechen. Durch den Treppeneinbau ändert sich ggf. auch der Grundriss des darunter liegenden Ge­schosses.

Die Dachdeckung muss funktionsfähig sein. Ggf. sind im Rahmen des Dachausbaus Umdeckung oder Neu­eindeckung sowie die Verbesserung der Wärmedämmung und der Einbau einer Dampfsperre erforderlich.

Alle ausgebauten Dächer benötigen besondere Wärmeschutzmaßnahmen (Wärmedämmung unter den Sparren, auf den Sparren oder zwischen den Sparren). Die letzte Geschossdecke, die den Fußboden des Dachgeschosses bildet, muss die neue Nutzlast aufnehmen. Eine evtl. Deckenverstärkung ist kostenintensiv und muss vom Statiker berechnet werden. Wenn bei der statischen Berechnung der Decke jedoch bereits ein Zuschlag für Zwischenwände berücksichtigt wurde, können nicht tragende Trennwände mit dem entspre­chenden Gewichtszuschlag an jeder Stelle angeordnet werden. Insbesondere bei Wohnungs- trenndecken ist zusätzlich auf ausreichende Trittschalldämmung zu achten. Der erforderliche Trittschall- schutz muss nachträglich durch einen schwimmenden Estrich, ggf. als Trockenestrich, erreicht werden.

Vorhandene dünne Wände können durch Vorsatzschalen schalltechnisch verbessert werden. Besonders wichtig ist eine großzügige Belichtung durch Dachwohnraumfenster, Dachgauben, Giebelfenster, ggf. auch durch einen Dachbalkon → Dacheinschnitte. Achten Sie beim Einbau großflächiger Fensteranlagen auf ausreichenden Sonnenschutz durch innen- ­oder außenliegende Sonnenschutzanlagen oder die Verwendung spezieller Sonnenschutzgläser!

 

Die erforderlichen Ver- ­und Entsorgungsleitungen (Strom, Heizung, Gas, Wasser, Abwasser) müssen bis zum Dachgeschoss verlängert werden. Unter Umständen müssen neue Leitungen vom Dach bis zum Haus- an­schluss verlegt werden, wenn das bestehende Netz für die Versorgung der zusätzlichen Wohnfläche nicht ausreicht. Die meisten Ver- ­und Entsorgungsleitungen können zwischen den Verkleidungsmaterialien der Wände und Dachschrägen verlegt werden.

 

Auch als Besitzer eines Flachdach-Bungalows muss man nicht unbedingt auf das Wohnen unter Dach­schrägen verzichten. Nach eingehender Prüfung der Statik und Nachfrage beim zuständigen Bauamt ist es möglich, im Rahmen einer Dacherneuerung mit einer zum Haus und der Umgebung passenden Dachform hierfür die Voraussetzungen zu schaffen.

 


Kellerausbau

 

Der Keller, zumeist im Erdreich verborgen, mit kleinen Fenstern versehen, dunkel und ungeheizt, bietet ideale Bedingungen zur Vorratshaltung und Weinlagerung. Wenn es die Raumhöhe erlaubt, können auch Räume im Untergeschoss zur Erweiterung der Wohnfläche dienen, nicht nur als Sauna, Fitness- ­oder Hob­byraum. Hier ist endlich Platz für das separate Musikzimmer, die Bibliothek, einen ungestörten Arbeits- be­reich und ein geräumiges Gästezimmer. Besonders attraktiv wird der neu gewonnene Wohnraum durch großzügige Belichtung. Auch bei kleinen Fenstergrößen kann durch Spiegel, Glas und Fensterrahmen die Illusion größerer Fensterflächen geschaffen werden. Das Freilegen von Teilen der Kelleraußenwände ermög­licht den Einbau größerer, tiefergezogener Fensteröffnungen und direkte Ausgänge ins Freie.

 

Für die Einrichtung von Wohnräumen in Untergeschossen sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Raumhöhe muss mindestens 2,30 m betragen. Eine zu geringe Höhe kann nur mit hohem Aufwand, z.B. durch Tieferlegen der Kellersohle, verändert werden. Der Kellerausbau setzt einen trockenen, gut be­lüfteten Keller mit funktionsfähiger Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit voraus. Ein nachträglicher Ein­bau einer horizontalen Feuchtigkeitssperre kann durch mechanische Verfahren wie Mauersägeverfahren, Chromstahlblechverfahren oder chemische Verfahren erfolgen. Die Kellersohle ist durch eine waagerechte Abdichtungsschicht gegen eindringendes Wasser zu sichern.

 

An Wänden, Fußboden und Decke ist der Wärmeschutz zu überprüfen. Dadurch werden nicht nur die Heizenergieverluste begrenzt, sondern auch ein behagliches Raumklima geschaffen. Die Wandflächen sollten warm und trocken sein, der Fußboden fußwarm. Bei Wohnraumnutzung empfiehlt sich der Einbau einer Fußbodenheizung, die es heute mit sehr geringer Aufbauhöhe von ca. 40 mm gibt. Die Kellerdecke sollte einen entsprechenden Schallschutz zu den darüber liegenden Räumen bieten. Fenster und Außen- türen müssen eine Isolierverglasung erhalten. Der Kellerabgang sollte durch entsprechende bauliche Maß- nahmen eine Aufwertung erfahren bzw. durch einen weiteren Zugang ergänzt werden. So kann z.B. eine Wendeltreppe den Wohnbereich des Erdgeschosses mit dem neuen, erweiterten Wohnbereich im Unterge- schoss verbinden. Die Beheizung der zusätzlichen Wohn­fläche erfolgt zweckmäßig durch Anschluss an die vorhandene Heizungsanlage, sofern diese ausreichend dimensioniert ist. Eine Abwasserhebeanlage ist erforderlich, wenn im Keller der Einbau einer Toilette, eines Bades oder eines Schwimmbades erfolgen soll.

 

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