Betrieb, Reinigung und Wartung von Heizungsanlagen
Vor Beginn der Installation einer Heizungsanlage stimmt sich der zuständige Fachbetrieb bereits mit dem Bezirksschornsteinfeger ab. Der Schornsteinfeger legt die Anforderungen an eine gegebenenfalls erforderliche Abgasanlage fest und prüft diese nach der Installation. Innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme einer feuerungstechnischen Anlage werden erstmals die Abgaswerte kontrolliert (Abgastemperatur zur Bestimmung der Abgaswärmeverluste, CO2-Wert zur Bestimmung der Effektivität der Verbrennung und die Russzahl bei Ölheizkesseln).
Aus den Werten kann der feuerungstechnische Kesselwirkungsgrad bestimmt werden. Wenn Feuerstätten die gesetzlichen Anforderungen an den Abgasverlust nicht erfüllen, muss der Schornsteinfeger nach Ablauf einer Frist eine erneute Überprüfung vornehmen. Sollten die Werte dann immer noch nicht in Ordnung sein, ist der Schornsteinfeger verpflichtet, die Unterlagen an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Bei umwelt- oder sicherheitsrelevanten Mängeln werden aus Gründen der Gefahrenabwehr in der Regel keine Fristverlängerungen eingeräumt. Weitergehende Maßnahmen, von der Stilllegung der Anlage bis zur Verhängung von Bußgeldern, können dann von der Behörde angeordnet werden.
Ohne regelmäßige Reinigung und fachmännische Wartung kann eine Heizungsanlage nicht wirtschaftlich arbeiten. Schließen Sie einen Wartungsvertrag ab, der die regelmäßige Messung der Abgaswerte, der Russzahl und die Kontrolle des Kesselwirkungsgrades einschließt. Moderne Ölheizungssysteme, die mit einem Blaubrenner ausgestattet sind, erzeugen kein Ruß.
Auch Gasfeuerstätten sollten sorgfältig gewartet werden. Verschmutzte oder falsch eingestellte Geräte führen zur Bildung von giftigem Kohlenmonoxid und Abgasaustritt aus der Feuerstätte. Geräte, die in der Küche aufgestellt werden, können durch Kochdämpfe besonders stark verunreinigt werden.
Achten Sie beim Betrieb einer Heizungsanlage darauf, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden! Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten moderner Heizungsregelungen. Das Öffnen und Schließen der Fenster sollte der Frischluftzufuhr dienen, nicht der Regulierung der Raumtemperatur. Auch eine Überprüfung der persönlichen Temperaturansprüche lohnt sich.
Die folgenden Temperaturen sollten als Orientierungswerte dienen:
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20-22 °C in Wohnzimmer, Kinderzimmern, Bad
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bis zu 16 °C in Schlafzimmer, Flur, Hobby- und Arbeitsräumen
Hinweis:
Die Erhöhung der Raumtemperatur um 1 °C führt zu einem um ca. 6% höheren Energieverbrauch.