Barrierefreie
Küche
Die
Planung von Küchen für Menschen mit Behinderungen und
Rollstuhlbenutzer ist besonders sorgfältig und in enger
Abstimmung mit dem Bewohner durchzuführen. Sie verfolgt das
Ziel, Bewegungsräume z.B. für Rollstuhlfahrer oder
gehbehinderte Menschen zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen
sowie unerreichbare Ecken und Anordnungen zu vermeiden. Detaillierte
Planungsgrundlagen sind DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 zu entnehmen. Die
wichtigsten Grundsätze:
- Herd,
Arbeitsplatte und Spüle sollten für Rollstuhlfahrer
möglichst über Eck, sonst nebeneinander mit Beinfreiraum
und in einer nutzergerechten Arbeitshöhe angeordnet sein. Die
Spüle wird mit einem Unterputzsyphon oder Flachsyphon
ausgestattet.
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Herd,
Arbeitsplatte (mit vorderer unterbrochener Abrutschsicherungskante)
und Spüle müssen für Rollstuhlbenutzer uneingeschränkt
unterfahrbar sein.
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Es muss eine
ausreichende, freie Bewegungsfläche in der Küche vorhanden
sein (120 cm x 120 cm, für Rollstuhlbenutzer 150 cm x 150 cm).
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Achten Sie auf
unbegrenzt barrierefreien Zugang zu den Arbeitsbereichen
Vorratshaltung, Aufbewahrung, Kühlen, Zubereiten, Spülen,
Backen und Kochen sowie zu allen dazu erforderlichen Werkzeugen und
Geräten! Vermeiden Sie schwer zugängliche Ecken und
Aufbewahrungsorte!
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Bevorzugen Sie
eine kontrastreiche Farbgestaltung und die deutliche Hervorhebung von
Schaltern, Bedienelementen und signalwirksam markierten
Sicherheitszonen! Schalter sollten nicht senkrecht in der Vorderkante
von Geräten und Arbeitsplatte angeordnet werden.
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Die Küche
sollte eine mechanische Belüftung erhalten. Trotzdem sollten
Fenster zugänglich und erreichbar sein.
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Verwenden Sie
rutschhemmende, leicht zu reinigende Bodenbeläge.
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Alle
benötigten Geräte und Utensilien (möglichst
einhandbedienbar) sollten direkt im Zugriff und leicht erreichbar
sein.
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| Küche
für Rollstuhlfahrer |
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