Küchenplanung
Die Gestaltung und Ausstattung der Küche bestimmt wesentlich den Wohnungsstandard und Wohnwert. Moderne Küchen unterstützen einen reibungslosen Arbeitsablauf, bieten Bewegungsfreiheit und ermöglichen das Arbeiten in gesunder Körperhaltung bei guter Beleuchtung. Bei der Planung der Küche berät der Küchen-Fachmann.
Die Küche sollte vom Wohnraum aus gut erreichbar sein und in unmittelbarer Nähe zum Essplatz liegen.
Aus der gewünschten Nutzung der Küche ergibt sich der Raumbedarf:
- Kochnische ( 5 m2 bis 6 m2)
- Arbeitsküche (mind. 8 m2)
- Küche mit Imbiss- oder Essplatz (12 m2 bis 14 m2) oder
- Wohnküche (ab 18 m2).
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| Verschiedene Küchenformen |
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| Einrichtungsvarianten einer Küche |
Der Grundriss des Raumes und die Lage der Türen bestimmen, wie die Kücheneinrichtung angeordnet wird, z.B. einzeilig an einer Wand (gut geeignet für 1-Zimmer-Appartements), zweizeilig an zwei gegenüberliegenden Wänden, über Eck als L-Küche oder dreiseitig als U-Küche. Bei zwei- und dreizeiligen Küchen muss zwischen den Zeilen ein Abstand von mind. 1,20 m eingehalten werden. Funktional gliedert sich die Küche in die Hauptarbeitsbereiche für Nahrungsvorbereitung, Kochen, Spülen und Stauraum.
Achten Sie besonders auf ausreichende und richtige Beleuchtung und Belüftung, die richtige Arbeitshöhe und leicht zu reinigende Oberflächen! Kommt für Sie eine Einbauküche, Anbauküche, fertige Küchenzeile, Kochinsel oder Schrank- und Kleinküche in Frage?
Nutz-, Arbeits-, Stell- und Bewegungsflächen müssen in jedem Fall so angeordnet werden, dass ein reibungsloser und rationeller Arbeitsablauf gewährleistet ist. Folgende Anordnung von rechts nach links (für Rechtshänder) wird empfohlen: Abstellfläche, Herd, Vorbereitungsfläche, Spüle, Abtropffläche. Zur Ausstattung einer Arbeitsküche für einen Durchschnittshaushalt ist für Küchenmöbel und -geräte eine Gesamtstellfläche von 7,00 m x 0,60 m erforderlich. Die richtige Anordnung von Fenstern und Türen hat für die Einrichtung einer Küche entscheidende Bedeutung. Durch falsche Anordnung gehen wertvolle Stellflächen verloren. Innerhalb der Stellfläche von 7,00 m werden üblicherweise folgende Möbel und Geräte angeordnet: Herd/Kochstelle, Spülplatz mit zwei Becken und Abtropffläche (einschl. Geschirrspüler), Back-/Bratofen, Kühlschrank, Gefriergerät, Speisenschrank, Besenschrank, Unterschränke für Geschirr, Kleingeräte, Zubehör etc.
Die Küchenmaße sind genormt. Beratung und Anregungen für die Küchenplanung erhalten Sie im Fachhandel.