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Barrierefreies Bad

 

Die Planung von Sanitärräumen für Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlbenutzer ist besonders sorgfältig und in enger Abstimmung mit dem Bewohner durchzuführen. Detaillierte Planungsgrundlagen sind DIN 18025 Teil 1 und 2 zu entnehmen. Die dort angegebenen Bewegungsflächen sind Mindestanforderungen. Die Detailausstattungen, insbesondere Haltegriffe u.ä., sollten grundsätzlich mit dem späteren Benutzer abgestimmt werden. Ggf. ist auf weitere Sonderanforderungen Rücksicht zu nehmen, z.B. besondere Hygiene für Stomaträger, ausreichende Zwangsbelüftung vor allem bei deckenhoch geschlossenen Duschbereichen, Verbrühungsschutz bei Sanitärarmaturen. Wegen der ggf. langen Verweilzeiten von behinderten Personen im Bad ist für andere Familienmitglieder oder Gäste ein separater Sanitärraum erforderlich.

 

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Barrierefreies Bad


Die wichtigsten Grundsätze für die Planung von barrierefreien Sanitärräumen:

  • Vor jedem Sanitärobjekt ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm (für Rollstuhlbenutzer 150 cm x 150 cm) vorzusehen.
  • Das Bad sollte mit einem schwellen- und stufenlos begehbaren (für Rollstuhlbenutzer auch befahrbaren) Duschplatz ausgestattet sein. Das nachträgliche Aufstellen einer unterfahrbaren Badewanne mit Lifter muss möglich sein. Vor der Längsseite der Badewanne ist eine Bewegungsfläche von 150 cm erforderlich.
  • Ein flacher Waschtisch mit Beinfreiheit (bzw. mit dem Rollstuhl unterfahrbar) muss in einer den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Höhe montiert werden. Neben dem Waschtisch ist eine Bewegungsfläche von 20 cm vorzusehen.
  • Die Sitzhöhe des WC-Beckens (einschließlich Sitz) muss 48 cm betragen (evtl. individuelle Höhenanpassung erforderlich). Der Abstand der WC-Vorderkante zur Rückwand sollte 70 cm betragen. Neben dem WC ist rechts oder links eine Bewegungsfläche von 95 cm, auf der anderen Seite von 30 cm erforderlich.
  • Der Sanitärraum muss eine mechanische Lüftung erhalten.
  • Die Tür zum Sanitärraum muss 90 cm breit sein und nach außen aufschlagen. Sie sollte verriegelbar, jedoch im Notfall von außen entriegelbar sein. An der Innenseite empfiehlt sich die Anbringung eines ca. 60 cm langen Handlaufs in 85 cm Höhe.
  • Wände und Decken sind zur bedarfsgerechten Befestigung von Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen tragfähig auszubilden. Halte- und Stützhilfen müssen ausreichend stabil und sicher befestigt sein.
  • In allen Räumen sollte ein Notrufanschluss technisch möglich sein. Wenn erforderlich, kann auch draht lose Notruftechnik zum Einsatz kommen.
  • Hinsichtlich der Ausstattung gelten folgende Empfehlungen:
  • zur Mobilitätsunterstützung: Lifter und Hebeanlagen, z.B. Hubsitze für die Badewanne
  • WC: anatomische WC-Sitze, Sitzerhöhungen, Liftsitze und Umsetzhilfen, Unterduschen, Bidet oder andere Reinigungshilfen, Haltegriffe, ggf. Spülmöglichkeit und Aufbewahrung für Urinflaschen
  • Waschtisch: kippbar, höhenverstellbar, unterfahrbar, mit Handbrause, Sitzmöglichkeit und Haltegriffe
  • Dusche: Selbstschlussarmatur für Ablaufspülung, Klappsitz, ggf. auch klappbare Liege, Haltegriffe und Umsetzhilfen
  • Badewanne: Einstiegshilfe oder Wannenhebeanlage, rutschsichere, stoßhemmende Innenauskleidung, Wannensitz, ggf. Kopf- und Körperstützen, Wannenverkürzer
  • Armaturen: vorzugsweise mit Einhebelbetätigung (keine Drehtätigung), Temperaturbegrenzer, schwenkbarer Auslauf mit mindestens 18 bis 22 cm Freiraum zwischen Auslauf und Becken, in Sonderfällen auch berührungslose Armaturen

Jede Art von Überausstattung ist zu vermeiden. Befestigungsorte für Accessoires, Haltegriffe und insbesondere für hubtechnische Hilfen sollten vorher mit dem Nutzer und ggf. dem Pflegepersonal abgestimmt werden.

 

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