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Die Wohnqualität wird heute sehr stark von der Einrichtung und Ausstattung des Bades und der Küche bestimmt: Das trifft beim Neubau oder nach der Modernisierung im Altbau gleichermaßen zu.

 

Vielleicht führen Ihre Wünsche nach Bad- oder Küchenmodernisierung auch zu völlig neuen Überlegungen: Sollte im Rahmen dieser Maßnahmen nicht auch das Schlafzimmer zur ruhigeren Seite des Hauses hin verlegt werden oder die Küche einen Zugang zur Gartenterrasse erhalten?

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Keine Angst: Die nachfolgenden redaktionellen Ausführungen können Ihnen dabei helfen.

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Ein großzügiger Raum für das Bad erlaubt die Nutzung als „Wohnbad“. Er erlaubt auch eine spätere Ergänzung der sanitären Objekte und Einrichtungen, wenn entsprechende Sanitäranschlüsse, z.B. für ein Bidet oder einen Doppelwaschtisch, jetzt gleich vorgesehen werden. Was ist zu berücksichtigen, wenn ein Behinderter zur Familie gehört?

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Eine „Wohnküche“ oder eine „offene Küche“ zum Ess- oder Wohnraum lässt den Küchenbenutzer am Familienleben teilnehmen. Eine Geruchsbelästigung ist durch heutige Belüftungsanlagen weitgehend auszuschließen. Eine offene Küche oder ein Raumteiler ersparen die Wand zum Ess- oder Wohnraum, erfordern aber eine besonders ausführliche Abstimmung der Kücheneinrichtung mit der sonstigen Einrichtung des Wohn- bzw. Essraumes. 


Hier wäre auch zu prüfen, wie die Küche so angeordnet werden kann, dass der Weg zur Terrasse nicht zu lang ist.

 

Prüfen Sie, ob dem Bad eine Sauna zugeordnet werden kann; lange Wege zwischen Bad und Sauna stören.

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Das nachfolgende Kapitel ist in verschiedene Themen untergliedert. Jedes Thema liefert Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen und Anregungen.

 

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