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Elektroinstallation

 

Der elektrische Hausanschluss besteht aus Einführungskabel und Hausanschlusskasten. Für die Aufnahme des Stromanschlusses und anderer Versorgungsleitungen ist ein an der Außenwand gelegener Hausanschlussraum im Untergeschoss vorzusehen. Art und Umfang sowie Installationsort von Hauptstromversorgungssystemen und Zählerschränken werden entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorgungsunternehmen (EVU) festgelegt. Zählerplätze sind in leicht zugänglichen Räumen, in einigen Orten auch außerhalb des Hauses anzuordnen. Die Verteilung innerhalb des Hauses erfolgt üblicherweise mit einer Hauptleitung vom Hausanschluss zu den Zählerplätzen. Von dort erhält jede Wohnung eine Zuleitung. Ein Fundamenterder erhöht die Sicherheit der elektrischen Anlage. Die Anordnung der Zählerplätze erfolgt nach den Technischen Anschlussbedingungen des Energieversorgungsunternehmens. Der Stromkreisverteiler ist im Belastungsschwerpunkt vorzusehen.

Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen nur von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Diese Firmen führen eine Erstprüfung nach VDE 0100 durch, die protokolliert werden muss.

 

Die Stromverteilung erfolgt mit Aufputz-, Unterputz- oder in Leerrohren verlegten Leitungen über Anzweig- und Verbindungsdosen, Geräte-Verbindungsdosen oder Verteilerkästen, ggf. auch über Elektroinstallationskanäle. In Wohnungen wird überwiegend die Unterputz-Installation ausgeführt. Leitungen in Wänden dürfen nur senkrecht und waagerecht oder in definierten Installationszonen verlegt werden. Für Bäder sind Sondervorschriften und spezielle Schutzbereiche einzuhalten.

 

In der Frühphase der Installation sollte bereits auf Blitz- und Überspannungsschutz sowie auf Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geachtet werden. Für einen korrekt ausgeführten Blitz- und Überspannungsschutz sowie eine EMV-gerechte Installation sind besondere Fachkenntnisse erforderlich.

 

Hinsichtlich der Ausstattungsqualität der Elektroinstallation werden unterschieden:

  1. Ausstattungswert 1 (Mindestausstattung)

  2. Ausstattungswert 2 (Standardausstattung)

  3. Ausstattungswert 3 (zukunftssichere Komfortausstattung)

Elektro-BUS-System

Die moderne Gebäudesystemtechnik ermöglicht auf der Basis des Elektro-BUS-Systems integrierte Systeme zur Steuerung von Haustechnik-Komponenten mit dem Vorteil der Reduzierung von Betriebs- und Energiekosten. Parallel zur Versorgungsleitung wird eine Steuerleitung (BUS-Leitung) verlegt. Steuergeräte (Sensoren) und Fernschalter (Aktoren) sind an den Installationsbus angeschlossen und tauschen ergebnisgesteuert Informationen miteinander aus. Die Technik reduziert Leitungs- und Installationsaufwand bei gleichzeitiger Erhöhung der Flexibilität (bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen).

Für eine optimale Elektroinstallation mit dem BUS-System muss eine möglichst einfache Erweiterbarkeit der Anlage gewährleistet sein, z.B. die spätere Einbindung von Haushaltsgeräten, Audio-/Videogeräten, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen und der Telekommunikationsanlage. Ist die BUS-Leitung einmal verlegt, so kann das System in mehreren Stufen installiert werden. Bei der Vorverkabelung wird die BUS-Leitung zur späteren Nutzung der BUS-Technik vorsorglich in jedem Raum mit verschiedenen Zugriffspunkten verlegt.


Schalter und Steckdosen

In Wohnräumen kommen in der Regel Schalter und Steckdosen in Unterputz-Ausführung für trockene Räume zum Einsatz. Schalter und Steckdosen werden innerhalb einer Wohnung grundsätzlich in der gleichen Ausführungsart gewählt. Sie tragen wesentlich zum Erscheinungsbild der Räume bei. Unter einem einheitlichen, ggf. auch gemeinsamen Abdeckrahmen lassen sich Schutzkontakt-Steckdosen (auch mit Überspannungsschutz), Antennen-, Telekommunikations- und Lautsprechersteckdosen, Schalter, Dimmer, Bewegungsmelder, Raumthermostat, Jalousieschalter u.a.m. kombinieren und im gleichen Design zusammenfassen. Funktaster statt der normalen Taster/Schalter steuern drahtlos und ersparen bei Renovierung und Modernisierung das Verlegen neuer Leitungen. Für Außenanlagen und feuchte Räume müssen wassergeschützte Schalter und Steckdosen gewählt werden. Von innen abschaltbare Außensteckdosen lassen sich gegen unerwünschte Benutzung schützen, um zu vermeiden, dass sie als Stromversorgung für Einbruchwerkzeug benutzt werden. Unterflursteckdosen werden mit feuchtigkeitsdichter Klappe bündig im Fußboden eingebaut. Zudem gibt es Schalter mit fühlbaren Symbolen für Bewohner mit eingeschränkter Sehkraft. 

 

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Tastschalter
Tastschalter/SCHUKO

 

 

Beleuchtung

Die richtige Beleuchtung trägt zum Wohlbefinden bei. Sie muss gute Sehbedingungen schaffen, vor allem in Arbeitsbereichen, Verkehrsbereichen, Treppenhäusern etc. und sorgt in Wohnräumen auch für behagliche Stimmung. Sie ist ein wesentliches architektonisches Gestaltungselement.

Folgende Beleuchtungsarten werden unterschieden: Allgemeinbeleuchtung, Platzbeleuchtung und Akzentbeleuchtung.

 

Für die Beurteilung von Beleuchtungsanlagen gelten als Gütemerkmale: Lichtstrom (Beleuchtungsstärke), Lichtstärke, Leuchtdichte (Begrenzung der Blendung), Lichtausbeute, Lichtfarbe.

Die Auswahl der Leuchten erfolgt neben dem Verwendungszweck auch nach der Art des Leuchtmittels:

Glühlampen, Niedervolt-Halogen-Glühlampen, Leuchtstofflampen (auch Kompaktleuchtstofflampen), Hochdruckentladungslampen.

Nach der Art der Montage werden Leuchten unterschieden in: Deckeneinbau- und -aufbauleuchten, Anbauleuchten, Hängeleuchten, Stehleuchten, Tischleuchten u.a.m. Mit Strahlern, dreh-, schwenkbar oder starr, kann man gezielt Akzente setzen. Leuchten an Stromschienen lassen sich verschieben und in der Anzahl verändern. Steh- und Tischleuchten sind mobil und jeweils dort einsetzbar, wo sie benötigt werden. Mit höhenverstellbaren Pendelleuchten über Ess- und Couchtischen sind unterschiedliche Lichtwirkungen möglich.

Zur Ermittlung der erforderlichen Lichtstärke gelten folgende Orientierungsgrößen:

  1. 30–40 W/m2 für überwiegend hell ausgestattete Wohnräume und Kinderzimmer

  2. 40–50 W/m2 für überwiegende dunkel ausgestattete Wohnräume und Arbeitszimmer

  3. 30 W/m2 für Schlafzimmer, Flure und Dielen

  4. 50 W/m2 für Küchen und Hausarbeitsräume bei Glühlampen, bei Leuchtstofflampen jedoch nur 20 W/m2

  5. 20–30 W/m2 für Treppenhäuser

  6. Wichtige elektrotechnische Eigenschaften von Leuchten sind Schutzklasse, Schutzarten, Funkentstörung. Achten Sie bei der Auswahl der Leuchten auf ein harmonisches Gesamtbild hinsichtlich Material, Farbe und Formgebung der Leuchten untereinander und in Kombination mit dem Mobiliar!

Haussprechanlagen, Klingelanlage

Für jede Wohnung ist eine Klingelanlage, für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen zusätzlich eine Türöffneranlage ggf. in Kombination mit einer Türsprechanlage zu installieren.

Bei großen Grundstücken können zusätzlich Torklingel-, Toröffner- und Torsprechanlagen erforderlich werden.

Tür- bzw. Torsprechanlagen können auch als Bildsprechanlagen ausgeführt werden.

Für den internen Sprechverkehr innerhalb des Hauses dienen Haustelefonanlagen als Gegensprechanlagen oder Wechselsprechanlagen. Klingel-, Türöffner- und Türsprechanlagen können integriert werden. Bei entsprechender Ausstattung lässt sich die Haustelefonanlage mit dem Telekommunikationsanschluss kombinieren.


Alarmanlagen

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) dienen dem Schutz von Gesundheit, Leben, Sachwerten und Informationen. Sie können bauliche Schutzmaßnahmen nicht ersetzen, jedoch ergänzen.

Zur Planung einer Gefahrenmeldeanlage sind ggf. Versicherungsauflagen zu beachten. Rat und Auskunft erhalten Sie bei der Kriminalpolizei und bei der VdS Schadenverhütung GmbH.

Vor der Errichtung einer Gefahrenmeldeanlage ist ein Konzept zu erstellen, in dem Schutzziele definiert werden (Hauseinrichtung, Wertgegenstände, Brandschutz, Einbruchschutz). Günstig ist der Einbau einer Gefahrenmeldeanlage im Zuge des Neubaus, jedoch auch ein nachträglicher Einbau ist möglich, ggf. mit Anlagen auf Funkbasis. Zu unterscheiden sind: Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA) und Geländeüberwachungsanlagen.

 

Eine Sicherungsanlage besteht je nach Bedarf aus der Außenhautsicherung und/oder der Innenraumsicherung.

Ergänzt werden Einbruchmeldeanlagen durch Einzelobjektsicherung (ggf. mit einer Video-Überwachungsanlage), Überfall-Notrufmelder und Freigeländesicherung.

Wichtige Einzelkomponenten von Einbruchmeldeanlagen sind Alarmgeber, Einbruchmeldezentrale, Scharfschalteinrichtung und Notstromversorgung.

 

Man unterscheidet folgende Alarmierungsarten:

  1. stiller Alarm

  2. örtliche Alarmabgabe

Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen sind, unabhängig von behördlichen Auflagen, zu empfehlen für Wohngebäude mit besonderer Blitzgefährdung, z.B. exponierter Lage, einem Reet-/Schilfdach oder sofern sie schützenswerte Einrichtungen enthalten.

Blitzschutzanlagen bestehen aus äußerem Blitzschutz und innerem Blitzschutz. Während der äußere Blitzschutz vorrangig die Brandgefahr beseitigt, werden durch Maßnahmen des inneren Blitzschutzes die Auswirkungen des Blitzstroms auf Personen, metallene Installationen, elektrische Anlagen und elektronische Geräte verhindert.

 

Der äußere Blitzschutz wird gebildet aus Fangeinrichtung, senkrechten Ableitungen und Erdungsanlage. Metallteile der Gebäudehülle können als Auffangvorrichtungen dienen. Die Ableitungen verbinden die Fangeinrichtungen mit der Erdungsanlage und können auf oder unter Putz verlegt werden. Für Antennenanlagen ist Blitzschutz erforderlich.

 

Der innere Blitzschutz umfasst den Potenzialausgleich und den Einbau von Überspannungsschutzgeräten. Er verhindert das Auftreten von zu hohen Spannungen innerhalb der Gebäude. Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage und die Maßnahmen des inneren Blitzschutzes müssen von Fachkräften aufeinander abgestimmt werden.

Bereits vorhandene Blitzschutzanlagen sollten im Rahmen von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen überprüft und ggf. erneuert werden. 

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Blitzschutzanlage

1. Antenne

2. Ableiter 1

3. Ableiter 2

4. Dachhaube (Metall)

5. Fundamenterder

 

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